Betriebskosten-Prüfer
Nebenkosten prüfen
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Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Die meisten Nebenkostenabrechnungen enthalten mindestens eine fragwürdige Position. Diese zehn Fehlerquellen tauchen in der Praxis am häufigsten auf.

1. Falscher oder nicht begründeter Umlageschlüssel

Wird von der Wohnfläche abgewichen, muss das sachlich begründet und rechtzeitig angekündigt sein. Fehlt das, ist der ursprüngliche Schlüssel maßgeblich.

2. Nicht umlagefähige Kosten sind enthalten

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen zählen nicht zu den Betriebskosten und dürfen nicht auftauchen – siehe unseren Beitrag zu Verwaltungskosten.

3. Leerstand wird auf die Mieter verteilt

Kosten für leerstehende Einheiten muss grundsätzlich der Vermieter selbst tragen. Werden sie stattdessen auf die verbleibenden Mieter umgelegt, ist die Abrechnung fehlerhaft.

4. Fehlerhafte Gesamt- oder Wohnfläche

Eine falsch angesetzte Gesamtfläche verschiebt automatisch jeden einzelnen Kostenanteil – auch wenn die Gesamtsumme selbst stimmt.

5. Heizkosten ohne verbrauchsabhängigen Anteil

Fehlt die vorgeschriebene 50–70 %-Verbrauchsverteilung, steht Ihnen ein Kürzungsrecht von 3 % auf Ihren Anteil zu.

6. Fehlende CO₂-Kostenaufteilung

Seit 2023 muss sich der Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten für Heizung beteiligen. Fehlt diese Aufteilung, zahlen Mieterinnen und Mieter oft zu viel.

7. Vorauszahlungen falsch verbucht

Ihre geleisteten Vorauszahlungen müssen vollständig und korrekt von den Gesamtkosten abgezogen werden – Rechenfehler an dieser Stelle wirken sich direkt auf Ihre Nachzahlung aus.

8. Grundsteuer ohne Bezug zur aktuellen Wohnfläche

Nach der Grundsteuerreform ändern sich vielerorts die Werte – prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag zum aktuellen Bescheid passt.

9. Keine Belegeinsicht angeboten oder verweigert

Sie haben das Recht, die zugrunde liegenden Rechnungen einzusehen. Eine Verweigerung ist selbst kein Rechenfehler, verhindert aber, dass Sie andere Fehler überhaupt prüfen können.

10. Veraltete Kabel-TV-Position

Seit Juli 2024 dürfen Kabelanschlusskosten in aller Regel nicht mehr pauschal umgelegt werden. Taucht die Position trotzdem noch auf, lohnt sich ein genauer Blick.

Was tun, wenn Sie einen Fehler vermuten?

Fordern Sie zunächst Belegeinsicht an und vergleichen Sie die einzelnen Positionen mit den zugrunde liegenden Rechnungen. Innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist können Sie Beanstandungen schriftlich geltend machen – dazu mehr in unserem Beitrag zu den Fristen im Detail.