Ratgeber
Nebenkosten verstehen
Nicht alles, was in einer Nebenkostenabrechnung steht, dürfen Vermieter auch umlegen. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Umlagefähig sind zum Beispiel
Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart sowie Kabel/Antenne – aufgezählt in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Nicht umlagefähig sind dagegen
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Kontoführungs- und Bankgebühren sowie Rücklagen. Tauchen solche Positionen in Ihrer Abrechnung auf, lohnt sich ein genauer Blick.
Nebenkosten pro m² berechnen
Grober Anhaltswert zur Orientierung, keine offizielle Statistik.